Honorarberatung
In der Finanzdienstleistung unterscheidet man zwei Vergütungsmodelle:
1. Vergütung durch Provision (klassische Finanzberatung)
2. Vergütung nach Aufwand und Erfolg (Honorarberatung)
Der „klassische Finanzdienstleister“ (Versicherungsvertreter, Bank, etc.) erhält dann eine Vergütung,
sobald Sie als Kunde unterschrieben und damit „etwas abgeschlossen“ haben. Die Höhe der Vergütung
ist dabei abhängig vom Volumen des getätigten Geschäftes, vom Produkt, von der Gesellschaft.
Beispiel zur Provisionsvergütung:
Während der Berater an einem Fondssparplan monatlich nur einen geringen Anteil des jeweiligen
Sparbeitrages erhält (ratierliche Provision), ist das bei einer Rentenversicherung eine einmalige
Provision von mehreren hundert bis tausend Euro bei Abschluss.
Die größten Schwächen der ausschließlich klassischen (provisionsabhängigen) Finanz-
und Anlageberatung liegen damit auf der Hand:
• Der Berater ist auf Provision angewiesen und muss demzufolge verkaufen
• Viele Gesellschaften und Produkte, die für den Kunden geeignet wären,
jedoch keine Provisionen abwerfen, werden nicht angeboten
• Der Berater wird verleitet, seine Empfehlungen nach der Höhe der Provisionen auszusuchen
• Der Missbrauch der provisionsorientierten Beratung ist enorm
Die vollkommene Unabhängigkeit und ausschließlich kundenorientierte Beratung ist deshalb nur
durch Honorarberatung als Ergänzung zur provisionsabhängigen Beratung möglich.
Wir praktizieren beide Varianten der Vergütung, um tatsächlich alle Produkte und Gesellschaften
anbieten zu können. Dabei können in der Umsetzung eines Konzeptes durch unterschiedliche
Produkte und Gesellschaften durchaus beide Vergütungsformen zum Einsatz kommen.
Die doppelte Vergütung ist dabei ausgeschlossen.
Beispiel zur Honorarvergütung:
Eine Immobilienfinanzierung beinhaltet ein Bankdarlehen mit Provisionsleistung und ein Darlehen
aus öffentlichen Fördermitteln ohne Provisionsleistung. Hierbei würden wir für den Anteil des
provisionsfreien Darlehens die Honorarregelung anwenden.
„Die vollkommen unabhängige und
ausschließlich kundenorientierte Beratung kann
nur durch die Honorarberatung als Ergänzung
zur provisionsabhängigen Beratung
gewährleistet werden.“
Die Grundsätze der Honorarberatung:
Honorarberatung ist eine Dienstleistung
neutraler Berater, bei der ausschließlich
das Know-how und der Zeitaufwand
vergütet werden.
Honorarberatung beruht auf völliger
Transparenz.
Bei der Honorarberatung erfolgen keine
offenen und versteckten Vergütungen
durch Dritte*.
* Ausnahmen können aus technisch
nicht/kaum umsetzbaren Gründen
z.B. Bestandspflege – oder
Vertriebsfolgeprovisionen
(z.B. Investmentfonds) sein.

